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      Die Welterbestätten der UNESCO   a) Welche Definition erklärt welchen Begriff?  
         
         
 
       
     
1. Bei der UNO (deutsch: Vereinte Nationen) gibt es eine Sonderorganisation, die für Bildung, Wissenschaft, Kommunikation, Information und Kultur zuständig ist. Ihr englischer Name lautet United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur); ihren Sitz hat sie in Paris. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1951 Mitglied der Organisation, die damalige Deutsche Demokratische Republik trat ihr 1972 bei. Heute hat sie über 190 Mitglieder.  
2. 1972 wurde in Stockholm die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt verabschiedet. Alle zwei Jahre wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) geprüft und neue Kandidaten aufgenommen. Diese Aufgabe übernimmt das World Heritage Committee der UNESCO.
Um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, muss mindestens eines der sechs Kriterien erfüllt sein. Das schutzwürdige Objekt muss
- von einzigartigem künstlerischen Wert sein.
- starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche ausüben.
- von großem Seltenheitswert oder Alter sein.
- für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein.
- für eine bestimmte Architekturepoche stehen.
- bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.
 
3. Den Anstoß für die Welterbeliste gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960. Damals wurde in Ägypten der Assuan-Staudamm am Nil gebaut. Die UNESCO wollte die Jahrtausende alten Denkmale der Pharaonen vor der Überflutung retten, weil sie ein Weltkulturerbe darstellen.
Das erste deutsche Bauwerk, das Weltkulturerbe wurde, war im Jahre 1978 der Kaiserdom zu Aachen, Grabeskirche Karls des Großen und Krönungskirche der deutschen Könige.
 
4. Die UNESCO-Liste des Welterbes besteht aber nicht nur aus dem Weltkulturerbe, sondern umfasst auch Naturdenkmale. Zurzeit stehen 812 Denkmale in 137 Ländern (Stand: Juli 2005) auf der Liste; davon gehören 160 zum Weltnaturerbe, weitere 24 Denkmale gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.  
5. Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das UNESCO World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmale zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmale beraten. Auf einer zweiten Liste des Welterbes nämlich sammelt die UNESCO Kultur und Naturdenkmale, die gefährdet sind. Seit 2004 beispielsweise befinden sich 35 Denkmale auf dieser Liste. Auch Denkmale in Deutschland gehören dazu. Das Naturdenkmal Dresdner Elbtal etwa soll an der schönsten und breitesten Stelle des Tales durch eine vierspurige Straßenbrücke zerstört werden.  
 
         
     
 
         
       
         
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